Machbarkeitsstudie "Schiesswesen NW 2027+": Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


Publikations­datum
05.11.2025
Meldungs­nummer
25744-01
Art
Dienstleistung
Kanton
Nidwalden
Arbeit
71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Beschreibung

Der Vertragsgegenstand, die Auftragsbeschreibung sowie der Zeitplan können der Beilage 3, "Entwurf-Planervertrag", Ziffer 1, entnommen werden. Nachstehend eine Zusammenfassung.


Ende 2027 müssen sämtliche Schiessanlagen den Anforderungen der Lärmschutzverordnung entsprechen. In der Folge haben die elf Gemeinden des Kantons Nidwalden im September 2023 beschlossen, den Kanton um Unterstützung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung zu ersuchen. In einer ersten Projektphase wurden das Vorgehen geplant, in der zweiten wurden Daten gesammelt, Anlagen sowie Varianten geprüft und Empfehlungen zu Handen der Behörden im Projektbericht Phase 2 (Beilage zur Ausschreibung) festgehalten. Nun soll die Machbarkeit der vorgeschlagenen vier Varianten überprüft werden.


Für die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie wird mit dieser Ausschreibung ein Planungsteam beschafft. Die minimale Teamzusammensetzung beinhaltet die Leistungen Architektur, Bauingenieur und Bauphysiker.


Im Projektbericht Phase II, Schiesswesen NW 2027+ (Beilage 4) wurden vier Varianten, welche sechs Schiessanlagen einbeziehen, als beste Varianten detektiert. Die Machbarkeitsstudie Phase III des Projekts „Schiesswesen NW 2027+“ soll die technische und wirtschaftliche Machbarkeit dieser vier Varianten umfassend prüfen und eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektentwicklung sicherstellen.


Analyse und Bewertung der technischen Umsetzbarkeit der vier Varianten.

• Analyse und Bewertung der techn. Umsetzbarkeit der vier Varianten (6 Anlagen) aus der Phase II.

• Aufzeigen von Lösungen in Varianten gemäss vorgegebenem Ablauf in Modulen (Modul 1-4).

• Darstellung von Kubaturen, Raum- Nutzungskonzept mit Flächenangaben (inkl. Mantelnutzung).

• Klären der Bewilligungsfähigkeit.

• Erfassung und Beurteilung relevanter Risiken und Chancen.

• Prüfung der wirtschaftlichen Aspekte etc. sowie Kostengrobschätzung jeder Variante.

• Aufzeigen der Meilensteine für die SIA Phasen 31 - 53

• Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht mit Handlungsempfehlungen.


Das bestehende Projektteam soll durch eine Vertretung der Anbieterin ergänzt werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen bis Mitte Mai 2026 vorliegen. Ein terminierter Ablauf der Machbarkeitsstudie liegt vor.

 
Kontakt
Justiz- und Sicherheitsdirektion, vertreten durch das Amt für Militär und Zivilschutz
Kantonsstrasse 5, Postfach 1247
6371 Stans-Oberdorf

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.




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