Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2024-2027 im Beschaffungswesen
Ziel: Sensibilisierung und Schulung von Schweizer Unternehmen zu allgemeinen Menschenrechtsfragen, um die Sorgfaltsprüfungsverfahren in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren.
Aktivitäten:
· (Massnahme 2) Förderung der UNO-Leitprinzipien im Rahmen der Schweizer Wirtschaftsförderung. Dabei sollen:
o die eidgenössischen und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen und Handelskammern für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sensibilisiert werden unter anderem durch Schulungen und Orientierungshilfen;
o und die an Handelsmissionen teilnehmenden Unternehmen durch den Erhalt von standardisierten Informationen über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien, zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung im Rahmen ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten angehalten werden.
· (Massnahme 3) Integration der Menschenrechte in die Unternehmensführung und das Risikomanagement. Dabei sollen:
o in Zusammenarbeit mit Rektoren der Schweizer Hochschulen, durch adressatengerechte Dokumentation und Präsentationen Studierende der Fachbereiche Management und Wirtschaft im Rahmen ihrer Ausbildung für die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte sensibilisiert werden;
o der Privatsektor durch Informationsveranstaltungen zu gesetzlichen Verpflichtungen und internationalen Menschenrechtsnormenormen sensibilisiert werden;
o Branchendialoge, vor allem mit prioritären Branchen, zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen gestärkt werden;
o und Informationen über die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sowie über die Rolle von Unternehmensleitungen und Verwaltungsräten an den Privatsektor vermittelt werden.
· (Massnahme 6) Stärkere Berücksichtigung von Frauen und Kindern im Rahmen von Verfahren zur Sorgfaltsprüfung. Dabei soll:
o die Erwartungen der Bundesverwaltungen, dass bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen besonders berücksichtigt werden sollen, an die Unternehmen vermittelt und von diesen berücksichtigt werden.
· (Massnahme 9 verstärkt) Unternehmen mit Nähe zum Bund dazu ermutigen, Verfahren zur menschenrechtskonformen Geschäftstätigkeit einzuführen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Dabei sollen:
o bundesnahe Unternehmen, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, von der Bundesverwaltung unterstützt und mit deren Verwaltungsräten zusammengearbeitet werden, um die Menschenrechtsanforderungen zu erörtern und die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu fördern.
Céline Brugger
Holzikofenweg 36
3003 Bern
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