Steuerlösung für die Nutzung netzdienlicher Flexibilität (Steuergerät, Gerätemanagement und Backend): Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
Als Verteilnetzbetreiber der Stadt Zürich und Teilen des Kantons Graubünden ist ewz für einen sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb verantwortlich. Die Nutzung neuer erneuerbarer Energiequellen führt dazu, dass Energie über Energieerzeugungsanlagen (EEA) wie z. B. Photovoltaik-Anlagen vermehrt dezentral und volatil ins Verteilnetz eingespeist wird. Zudem stellen neue Verbraucherarten, insbesondere Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen, geänderte bzw. erhöhte Anforderungen ans Verteilnetz. Dies hat Auswirkungen auf das gesamte Verteilnetz, insbesondere aber auf die Niederspannungsebene (Netzebene 7), wo die dezentrale Einspeisung durch EEA bzw. die zeitweise hohe Inanspruchnahme des Verteilnetzes durch bestimmte Verbrauchergruppen mehrheitlich stattfindet.
Die erwähnten neuen Anlagen (wie Ladestationen, Wärmepumpen oder PV-Anlagen) im Stromnetz können in ihrem Verhalten beeinflusst werden. Diese Beeinflussung kann in der Art der Einspeisung oder dem Bezug erfolgen (z.B. Reduktion von Spitzen) oder im Zeitpunkt der Einspeisung oder des Bezugs (z.B. durch zeitliche Verschiebung) erfolgen. Diese sogenannten flexiblen Verbraucher- oder Erzeugungsanlagen (Flexibilitäten), bieten die technischen Möglichkeiten angesteuert zu werden. Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) tritt per 01.01.2026 eine neue regulatorische Basis in Kraft, die die Nutzung von Flexibilitäten regelt.
Die wesentlichen Punkte sind:
• NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor Verstärkung und Ausbau): ewz ist als Verteilnetzbetreiber verpflichtet vor einem konventionellen Netzausbau sämtliche wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten zur Netzoptimierung zu prüfen. Die Nutzung von Flexibilitäten ist dabei ein zentrales Instrument, um Lastspitzen im Verteilnetz zu reduzieren und die verfügbare Netzkapazität effizient zu nutzen.
• Garantierte Flexibilitätsnutzung durch Verteilnetzbetreiber: zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs hat ewz als Verteilnetzbetreiber das Recht und die Pflicht auf verfügbare Flexibilitäten zuzugreifen und diese bei Bedarf anzusteuern.
Die Anbieter von einer Steuerlösung, wie sie nachfolgend beschrieben wird, müssen sicherstellen, dass ihre Systeme diese regulatorischen Anforderungen erfüllen.
Sejdi Morina
Tramstrasse 35
8050 Zürich
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