Gemeindestrasse G1-101 (CH) / Landesstrasse L44 (A), Widnau (CH) / Lustenau (A): Brücke Rhein Wiesenrain, Gesamtinstandsetzung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


Publikations­datum
05.01.2026
Meldungs­nummer
29240-01
Art
Dienstleistung
Kanton
St. Gallen
Arbeit
71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Ausführungstermin
Voraussichtliche Startsitzung: Mitte August 2026 Voraussichtliches Bauende: Herbst 2031
Beschreibung

Die Rheinbrücke Wiesenrain stellt eine historische Verbindung über den Rhein zwischen den Gemeinden Widnau (CH) und Lustenau (A) dar. Die Stahlbrücke wurde in den Jahren 1912 /1913 erstellt und weist aktuell eine Nutzungsdauer von 112 Jahren auf. Die fünffeldrige Brücke ist eine der letzten genieteten Fachwerkkonstruktionen im Raum Vorarlberg / Ostschweiz mit entsprechendem hohem Seltenheitswert. Sie steht auf beiden Landesteilen unter Denkmalschutz. Der Zustand wird als sehr schlecht eingestuft, wobei sich dies in erster Linie auf die schadhaften Untergurte bezieht, an welchem die Korrosionsprozesse voranschreiten.

Eine Vorstudie aus dem Jahr 2024 / 2025 hat zwei mögliche Ausführungsvarianten (Instandsetzung oder Abbruch / Neubau) festgelegt. Wegen des bestehenden Schutzstatus der historisch bedeutenden Brücke ist die Erhaltung des Bauwerks prioritär zu verfolgen. Die technische Sanierbarkeit der Brücke konnte verifiziert werden.

Das Rhesiprojekt tangiert die Gesamtinstandsetzung der Brücke. So hat diese den hydrologischen Rahmenbedingungen des Rhesiprojektes zu genügen, was eine Anhebung der Brücke zur Folge hat. Betroffen sind damit auch das Vorland und Vorplätze der Zollämter auf beiden Brückenseiten, sowie die Pfeiler und Widerlager.


Die zu erbringenden Ingenieurleistungen des Projekts Gesamtinstandsetzung Brücke Rhein Wiesenrain setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung;
  • Planung und Betreuung allfällig erforderlicher Zustands- und materialtechnologischer Untersuchungen inkl. Interpretation der Resultate, sowie je nach Instandsetzungsvariante allfällig nötiger Vorversuche;
  • Massnahmenkonzept Instandsetzung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen (Erhalt des Bestandes soweit möglich, Ertüchtigung wo nötig), wobei der komplette Korrosionsschutz umfassend zu erneuern ist;
  • Umbau und Ersatz der bestehenden Betonfahrbahnplatte zu einer Fahrbahnplatte in Leichtbauweise. Materialisierung und Ausführungsvarianten sind im Variantenstudium zu untersuchen;
  • Anhebung Brücke mitsamt allfälliger Verstärkung Tragsystem, Pfeiler und Widerlager, sowie nötige Anpassungen Vorland beidseitig;
  • Betroffen sind alle Bauwerksteile inklusive Abdichtung, Beläge, Fahrbahnübergänge, Lager, Leiteinrichtungen / Geländer, Werkleitungen und allfällige Werkleitungsumlegungen bzw. -anpassungen der eigentlichen Brücke, sowie Bauwerke die durch die Anhebung tangiert werden;
  • Neue Brückenentwässerung. Planung nach Bestimmungen des österreichischen und schweizerischen Wasserrechts inkl. Durchführung der jeweiligen Behördenverfahren Strassen- und Umgebungsanpassungen einschliesslich Strassenentwässerung Bepflanzungen;
  • Verkehrsführung und zugehörige Massnahmen während der Bauzeit;
  • Erarbeiten der notwendigen Unterlagen für Bewilligungen beider Länder.


Der Leistungsbeschrieb basiert auf der «Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure» (SIA 103:2020 Bauwesen).

Das Bauwerk ist hinsichtlich der Anwendung von technischen Normen unteilbar. Die einschlägigen, technischen Schweizer Normen sind auf der gesamten Brücke anzuwenden. Davon ausgenommen ist die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen auf dem jeweiligen Staatsgebiet (z.B: Wasserrechtsgesetz Österreich für neue Entwässerung Seite Österreich).

 
Kontakt
Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und Kunstbauten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom Verein simap auf www.simap.ch publizierten Originaldaten.




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