EBP-651_R1_Baumeisterarbeiten inkl. Baugrube und Pfählungen: Bauarbeiten
Mit dem Projekt Wärmerückgewinnung (EZF WRG+) beabsichtigt Energie Wasser Bern (ewb), Wärme aus den Rauchgasen der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) und dem Holzheizkraftwerk (HHKW) der Energiezentrale Forsthaus (EZF) zurückzugewinnen. Dadurch wird die Nutzung der anfallenden Abwärme weiter optimiert und die Fernwärmeproduktion im Niedertemperatur-Fernwärmenetz Bern West zusätzlich gestärkt.
Zur Schaffung der erforderlichen Flächen für die zusätzlichen verfahrens- und elektrotechnischen Anlagenteile der Wärmerückgewinnung ist am Standort der Energiezentrale Forsthaus der Neubau eines mehrstöckiges Gebäude mit den ungefähren Abmessungen (L x B x H = 77 x 28 x 30 m) vorgesehen. Das «Wärmepumpengebäude» soll nördlich der EZF entstehen und über eine Passerelle mit der bestehenden Energiezentrale Forsthaus verbunden sein. Ergänzend sind einige Umbau- und Anpassungsarbeiten in der bestehenden Energiezentrale erforderlich.
Die Beschaffung «EBP-651_R1_Baumeisterarbeiten» umfasst im Wesentlichen die folgenden Baumeisterarbeiten:
- Die Abbrucharbeiten
- Die Sicherungen und provisorische Einrichtung während des Baus
- Die allgemeinen Baustelleneinrichtungen sowie Baukräne
- Den Spezialtiefbau mit:
- gespundeter und gespriesster Baugrube bis 9 m Tiefe mit anschliessender Hinterfüllung
- ca. 80 Grossbohrpfähle D 100 cm mit Längen von bis zu 30m + 7m verlorene Bohrung
- Den Massivbau mit ca. 5'500 m3 Betonvolumen (inkl. Sichtbeton, RC-Beton) und KS-Mauerwerk
- Den Gerüstbau für bauliche Massnahmen, beispielsweise Leergerüst Auskragung, Traggerüst Decke über Öltank, Schalungsgerüst WP-, Trafo-, GIS-Raum, Umschlagsplattform auf Kote 12.2 für LUKO
- Den allgemeinen Tiefbau mit:
- erdverlegte Werkleitungen und Kanalisationen
- Strassenbau mit ca. 1’800 m2 asphaltierter Verkehrsfläche
Diese Vorankündigung soll interessierten Anbietenden die Möglichkeit geben, frühzeitig geeignete Subunternehmer zu evaluieren. Sie hat ausschliesslich informativen Charakter. Änderungen der vorangekündigten Inhalte sowie der genannten Termine bleiben ausdrücklich vorbehalten. Verbindlich sind ausschliesslich der Angaben in den Ausschreibungsunterlagen, deren Publikation wie unten angegeben vorgesehen ist.
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