Kantonale Velonetzrevision (KVNR): Überarbeitung Veloalltag und Freizeitvelonetz (inkl. Mountainbike-Konzept): Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kantonale Velonetzrevision (KVNR)
Am 27. Juni 2023 hat der Grosse Rat die Revision des Richtplans und die Aktualisierung des Pakets 1 (GÜP 1) beschlossen, das bisher festgelegte kantonale Veloalltag- und Freizeitnetz soll gemäss den Vorgaben des Bundes (Veloweggesetz des Bundes) und des Richtplans im ganzen Kanton flächendeckend überarbeitet und qualitativ sowie quantitativ weiterentwickelt werden:
- Überprüfung des kantonalen Veloalltagnetzes anhand der geforderten Grundsätze (Ziele, Hierarchisierung, Qualität und Netzstruktur etc.) (VWG Art. 6, Planungsgrundsatz A und B im Richtplan Kapitel M.4.1).
- Überprüfung des Velofreizeitnetzes und allenfalls Ergänzung mit Mountainbike-Routen (VWG Art. 4) (in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wald).
- ?Gezielte Verdichtung des kantonalen Velonetzes in Kernstädten, urbanen Entwicklungsräumen und ländlichen Zentren (Planungsgrundsatz C im Richtplan Kapitel M.4.1).
- Anbindungen von Orten kantonaler Bedeutung sind zu überprüfen (VWG Art. 3, lit. 3, Richtplan).
- Verschiedene Velonetze aufeinander abstimmen (VWG Art. 7, Planungsgrundsatz D im Richtplan Kapitel M.4.1).
- Ein flächendeckendes behördenverbindliches Velonetz schaffen (VWG Art. 5, lit. 2)
- Wichtige Veloabstellanlagen und kommunalen Verbindungen erfassen und im Netz als Vorschlag ergänzen (VWG Art. 3).
- ?Digitale Zugänglichkeit der Planungsgrundlagen und Velokarten für Velofahrende verbessern und Geodaten nach Vorgaben des Bundes harmonisieren (VWG Art. 12, Art. 15, lit. 3).
- Die Planung, Anlage und Erhaltung muss geregelt werden (insbesondere Planungspflicht (VWG Art. 5) und Ersatzpflicht (VWG Art. 9)).
Die Überarbeitung geschieht in 4 Phasen (siehe Abbildung 1 im Anhang) unter Einbezug der regionalen Planungsverbände, der Gemeinden und interessierten Organisationen. Die Machbarkeit der Veloinfrastruktur ist mit verschiedenen Interessensvertretern zu klären und allfällige Kompromisse müssen dokumentiert werden. Die Planung ist den Gemeinden und zuständigen Stellen zur Vernehmlassung zu unterbreiten.
Der Auftrag wird in 4 Lose geteilt und gemeinsam ausgeschrieben. Die Anbietenden sind frei, ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen. Es sind keine Teilangebote innerhalb der Lose zugelassen, ausser da wo diese als Option formuliert wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor alle Lose an den gleichen Anbieter zu vergeben.
Die Lose 1 und 2 sind nach sachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt. Das Los 1 löst übergeordnete konzeptionelle und strategische Aufgaben mit dem Schwerpunkt Alltagsnetz. Das Los 2 beschränkt sich auf Aufgaben im Mountainbikenetz. Die Lose 3 und 4 hingegen bieten die Möglichkeit, die Netzüberarbeitung räumlich aufzuteilen.
Entfelderstrasse 22 (Buchenhof)
5001 Aarau
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