(26048) 805 Prüfstelle Rückerstattung Netzzuschlag: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen


Publikations­datum
01.04.2026
Meldungs­nummer
28947-02
Art
Dienstleistung
Kanton
Bern
Arbeit
79200000: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Ausführungstermin
01.01.2027 – 31.12.2031 für den Grundauftrag 01.01.2032 – 31.12.2034 für die optionale Verlängerung
Beschreibung

Mit dem Netzzuschlag werden die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gefördert. Endverbraucher mit einer hohen Stromintensität können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Sie reichen dazu jährlich ein Gesuch beim Bundesamt für Energie ein. Zur Bestimmung der Stromintensität wird das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung hinzugezogen. Im Rahmen der ausgeschriebenen Aufgaben geht es darum, die Angaben der Gesuchsteller zu überprüfen. Namentlich sind dies der Nachweis der Bruttowertschöpfung, der Bericht der Revisionsstelle, der Nachweis der Elektrizitätskosten sowie der Nachweis der bezogenen Strommenge und des dafür entrichteten Netzzuschlags. Zudem muss verifiziert werden, ob der Gesuchsteller Anspruch auf Rückerstattung des Netzzuschlags hat.

 
Kontakt
Bundesamt für Energie BFE
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen

 

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