True Wealth AG (CHE-489.219.513)
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, insbesondere Verwaltung von Vermögenswerten von Privatkundinnen und -kunden, professionellen Kunden und institutionellen Kunden, namentlich von Vorsorgeeinrichtungen, nach Massgabe des anwendbaren FlNIG. Die Gesellschaft ist in der Schweiz als Verwalterin von Kollektivvermögen bewilligt und untersteht der entsprechenden staatlichen Aufsicht. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen. Die Gesellschaft bezweckt weder direkt noch indirekt den Erwerb von Immobilien in der Schweiz noch die Verwaltung von Immobilienfonds mit schweizerischen Immobilien, welche im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 bewilligungspflichtig sind.
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