Betrieb einer medizinischen Gruppenpraxis; kann medizinische Leistungen und weitere Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens erbringen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern.