Helvetic Estates Property Fund SICAV in Liquidation (CHE-159.218.683)


 
Helvetic Estates Property Fund SICAV in Liquidation
Bahnhofstrasse 108
8001 Zürich (ZH)

HR-Status: gelöscht

Zweck

Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die "Kollektivanlagengesetzgebung") sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und den Vertrieb ihrer Anlegeraktien. Die Immobilien-SICAV investiert das / die Anlegerteilvermögen in ein diversifiziertes Portfolio von Immobilien für die private Nutzung (Wohnungen) als auch in Immobilien für die gewerbliche Nutzung überwiegend in der Schweiz. Zur Erreichung dieses Ziels investiert die SICAV in Immobilienwerte gemäss Art. 59 KAG, das heisst insbesondere in: a) Grundstücke einschliesslich Zugehör; b) Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen im Teilvermögen vereinigt sind. c) Anteile an andern Immobilienfonds und börsenkotierten Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 25 % des Gesamtvermögens der Immobilien-SICAV. d) Ausländische Immobilien bis höchstens 15%. Die Immobilien-SICAV kann darüber hinaus in dem durch das Anlagereglement genehmigten Umfang ihr Vermögen oder das ihrer Teilvermögen ganz oder teilweise anlegen. Die Anlagepolitik und ihre Beschränkungen sowie die Anlagetechniken und -instrumente sind detailliert im Anlagereglement geregelt. Der Verwaltungsrat der Immobilien-SICAV verfolgt die Politik, das Unternehmerteilvermögen in kurzfristige festverzinsliche Effekten und kurzfristige verfügbare Mittel sowie in Gold im Sinne des Anlagereglements zu investieren. Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Immobilien-SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet.
 

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