MAX KOHLER STIFTUNG (CHE-110.199.613)


 
MAX KOHLER STIFTUNG
Schifflände 5
8001 Zürich (ZH)

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Zweck

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage bildende Kunst, Literatur, Musik- und Theaterwesen, Filmwesen, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Der zweite Wirkungskreis umfasst: die Förderung der Jugend in der Schweiz in einem umfassenden Sinn, beispielsweise durch Förderung der Bildung und Ausbildung, Förderung in sittlicher, geistiger und kultureller Hinsicht, Förderung der Gesundheit, Förderung der Erziehung zur Selbstverantwortung, Förderung des Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen Wissenschaft, Technik und Natur, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Verwirklichung des Zweckes in beiden Wirkungskreisen: Die Stiftung kann zur Verwirklichung ihres Zweckes Stipendien zum Studium an in- und ausländischen Hochschulen und Forschungsstätten und zu Studienreisen im In- und Ausland vergeben, Habilitationsstipendien vergeben, bestehende förderungswürdige Projekte finanzieren, durch Bereitstellung von Mitteln den Anstoss zu Projekten geben, durch Ausschreibung von Preisen zu Leistungen anspornen bzw. erbrachte Leistungen mit Preisen belohnen, u.a.m. Die Stiftung kann dabei mit anderen Organisationen oder Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung zusammenarbeiten. Der Stiftungsrat hat die Mittel in erster Linie für konkrete Projekte zu verwenden, in zweiter Linie aber auch für die Förderung von Wissenschaft und Forschung und nur in Ausnahmefällen für politische Zwecke, wie z.B. Unterstützung von Abstimmungsvorlagen im Rahmen des Stiftungszweckes. Art. 3 der Stiftungsurkunde kann durch ein Reglement näher ausgeführt werden.
 

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