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Die Schweizerische Post AG
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Zweck

Die Gesellschaft bezweckt gemäss Art. 3 Postorganisationsgesetz im In- und Ausland folgende Dienste zu erbringen: Beförderung von Postsendungen und Stückgütern in standardisierten Behältnissen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen; folgende Finanzdienstleistungen: Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, Entgegennahmen von Kundengeldern, Konto- und damit zusammenhängende Dienstleistungen, Anlagen im eigenen Namen, weitere Finanzdienstleistungen im Auftrag Dritter; Dienste im regionalen Personenverkehr sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann die Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten sowie mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs an direkt kontrollierte Postkonzerngesellschaften übertragen, sofern sie an diesen die kapital- und stimmenmässige Mehrheit hält und sofern diese nicht schon von Gesetzes wegen den Postkonzerngesellschaften obliegen. Nicht übertragen wird die Berichterstattung zur Grundversorgung. Die Gesellschaft verpflichtet die erfüllenden Postkonzerngesellschaften, die hierfür nötigen Datengrundlagen zu schaffen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft kann die von der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verursachten Nettokosten mit Transferzahlungen zwischen einzelnen Unternehmensbereichen und Postkonzerngesellschaften ausgleichen. Die Vorgaben bezüglich des Quersubventionierungsverbots innerhalb des Konzerns sind zu beachten. Sie kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Unternehmungszweck dienen, namentlich: Grundstücke erwerben und veräussern, Gesellschaften gründen, sich an Gesellschaften beteiligen, Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Sie darf jedoch keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Sie kann im Rahmen der üblichen Nutzung ihrer Infrastruktur Dienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.
 

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