Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Handel mit Werkzeugen und andern Betriebshilfsmitteln, insbesondere solchen für die Produktion von Massenartikeln. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, nutzen, belasten und veräussern. Ein allfälliger Nebenzweck ist aus den Statuten ersichtlich.