Betrieb eines Architekturbüros; die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen, solche gründen, übernehmen, finanzieren oder verwalten, Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie Lizenzen und Patente erwerben, verkaufen und verwerten und Beratungen aller Art durchführen.