Familien-Stiftung Franz Murer-Murer, Beckenried (Neueintragung)
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Publikationstext
Zweck:
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die männlichen Nachkommen des Stifters Franz Murer-Murer, Beckenried im Sinne von Art. 335 Abs. 1 ZGB. Die Stiftung kann die männlichen Nachkommen im Falle von Bedürftigkeit wie beispielsweise Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder anderen Notfällen unterstützen. Den männlichen Nachkommen ist es auch erlaubt, die Gebäude auf den Grundstücken zum Vermögenserhalt und für Unterhaltsarbeiten zu betreten und zu nutzen. Als männliche Nachkommen im Sinne der Statuten gelten all diejenigen Nachkommen des Stifters, deren Väter ebenfalls Nachkommen des Stifters und dessen Söhnen sind. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Murer, Heinrich Ulrich Paul, von Beckenried, in Beckenried, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Murer, Bruno Alfred, von Beckenried, in Beckenried, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Murer, Peter German, von Beckenried, in Beckenried, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Murer, Roland Armin, von Beckenried, in Luzern, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Murer, Thomas Peter, von Beckenried, in Beckenried, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Auskünfte über Familien-Stiftung Franz Murer-Murer, Beckenried