Die SERV bietet eine Versicherung für Exportrisiken nach Massgabe dieses Gesetzes an. Die SERV arbeitet als Versicherung für staatliche und private Risiken eigenwirtschaftlich; bewirtschaftet die Risiken für staatliche und private Schuldnerinnen getrennt (Spartenrechnung); der Risikoausgleich kann vorübergehend zwischen den Sparten stattfinden; erhebt risikogerechte Prämien im Einzelfall; bietet ihre Versicherungen in Ergänzung zur Privatwirtschaft an; erbringt international wettbewerbsfähige Dienstleistungen. Sie berücksichtigt die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik. Die SERV kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit staatlichen oder privaten Organisationen zusammenarbeiten, Gesellschaften gründen oder sich an solchen beteiligen. Die SERV kann Aufgaben im Bereich der Durchführung der Versicherung an Dritte übertragen. Der Bundesrat kann der SERV weitere Aufgaben im Bereich der Aussenwirtschaft übertragen.