Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge ausserhalb der Bestimmungen des BVG zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und von dieser mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Alter, Invalidität und Tod, sowie in Notlagen. Weiteres siehe Stiftungsurkunde.