Gegenstand des Unternehmens ist im In- und Ausland a) der Betrieb aller Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung sowie zusätzlich Beistandsleistungen, jeweils in der Erst- und Rückversicherung. b) Geschäfte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen. c) die Prüfung, Entwicklung, Empfehlung und Durchführung von Schadenverhütungsmassnahmen. d) die Vermittlung von Versicherungsgeschäften. Die Gesellschaft ist im Rahmen des § 7 Abs. 2 VAG berechtigt, Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen.