Erwerb, Verwaltung, Entwicklung und Veräusserung von Beteiligungen an luxemburgischen und/oder ausländischen Gesellschaften und Unternehmen. Investition in bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte jeglicher Art sowie Aufnahme oder Ausgabe jeglicher Art von Schuldpapieren oder Anteilspapieren, Zur-Verfügung-Stellen von Geldern an andere Gesellschaften und Übernahme von Garantien oder Einräumen von Sicherheiten, sofern die jeweilige Massnahme nicht als regulierte Massnahme des Finanzsektors gilt.