Erwerb, Verwaltung, Überbauung und Verkauf von Grundstücken. Kann sich an andern Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck im In- und Ausland beteiligen oder solche Unternehmungen übernehmen, alle Geschäfte durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind, ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.