Zweck der Gesellschaft ist das erstellen, kaufen, halten, verkaufen und bewirtschaften von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen. Sie ist zu allen Massnahmen berechtigt, welche zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen.