Die Pensionskasse der Gemeinde Horgen bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und seiner Ausführungsbestimmungen für die Angestellten der Gemeinde Horgen sowie für das Personal der mit schriftlicher Anschlussvereinbarung angeschlossenen Institutionen, welche Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen. Sie versichert die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.