Die Gesellschaft bezweckt das Kaufen, das Halten, das Verwalten und Verkaufen von Beteiligungen. Weiter kann die Gesellschaft sämtliche Massnahmen treffen und sämtliche Geschäfte tätigen, welche der Verwaltungsrat zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als förderlich oder erleichternd erachtet.