Erbringen von Steinmetz- und Teichbauarbeiten, Innen- und Aussenraumgestaltung sowie Handel mit Stein und anderen Produkten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen, Grundstücke und Liegenschaften erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie Finanzierungen aller Art tätigen, insbesondere Darlehen an Dritte oder Aktionäre gewähren oder solche sicherstellen.