Zweck der Zweigniederlassung: Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Gastronomieprodukten sowie den Handel mit Waren aller Art. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum, Immobilien erwerben, belasten, veräussern und vewalten. Ferner kann sie Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.