Direkter und indirekter Erwerb, Halten, Verwaltung, Führung, Kontrolle und Förderung von Beteiligungen jeglicher Art an Unternehmen aller Art. Die Zweigniederlassung kann Dienstleistungen verschiedener Art im Finanzbereich erbringen und dabei die Hinterlegung von Finanzmitteln durch die mit ihr verbundenen Gruppengesellschaften akzeptieren oder solche an Gruppengesellschaften ausleihen.