Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art sowie von diesbezüglichen Verwaltungsdienstleistungen an die Gesellschaften innerhalb der Gate Gourmet-Gruppe. Die Zweigniederlassung darf jede Art von Finanz- und Geschäftstätigkeiten erbringen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck aufweisen und sie darf beliebige Massnahmen ergreifen, die zur Förderung ihres Zwecks als geeignet erscheinen oder damit im Zusammenhang stehen.