Bauleitung, Bauführung sowie Bauplanung; kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.