Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Halten und Verwalten von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmungen gründen oder erwerben sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.