Die Anlagestiftung bezweckt die kollektive Anlage und Verwaltung der ihr von den Anlegern anvertrauten Gelder. Zu diesem Zweck werden entsprechende Anlagegruppen für traditionelle und nicht traditionelle Anlagen gebildet. Zur Erreichung dieses Zwecks investiert die Anlagestiftung die ihr anvertrauten Gelder mehrheitlich in nicht kotierte Anlagen entsprechend den definierten Anlagegruppen.