Handel mit Gegenständen der Befestigungstechnik, des Handwerk- und Industriebedarfs sowie von Kraftfahrzeugzubehör und anderen Gegenständen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet erscheinen, die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern, insbesondere zur Herstellung der genannten Gegenstände.