Die Pensionskasse bezweckt, die Versicherten sowie deren Angehörige gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und nach Massgabe dieses Reglements gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu schützen.