Führung einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, insbesondere auch Kredite an nahestehende Gesellschaften wie Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften gewähren.