Das VSZ erfüllt die Aufgaben, die ihm durch die Gesetzgebung über den Strassenverkehr und die Schifffahrt durch die Vereinbarungskantone übertragen werden. Dies sind insbesondere: Der Vollzug im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr und zur Schifffahrt; der Entzug von Lernfahr- und Führerausweisen sowie von Fahrlehrerbewilligungen mit Einschluss der Androhung des Entzuges (Verwarnung); die Erhebung der Fahrzeug- und Schiffsteuer. Es kann von den Regierungen der Vereinbarungskantone mit weiteren Aufgaben betraut werden.