Betrieb einer Kindereventagentur; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.