Betrieb eines Architekturbüros; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene und fremde Rechnungen vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.