Führung von Bauverwaltungen und Beratung von Gemeinwesen, Unternehmen und Privatpersonen im Bauwesen; kann sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmungen beteiligen oder solche erwerben, Zweigniederlassungen errichten sowie Liegenschaften und sonstige Vermögenswerte erwerben, verwalten und veräussern.