Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen im In- und Ausland. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, verwandte Geschäftszweige angliedern, gleichartige oder andere Unternehmungen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern.