Der Zweck der Zweigniederlassung besteht in der Durchführung des Kredit- und Kautionsversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft in all seinen Formen, sowie auch anderer Versicherungszweige, deren Durchführung der Verwaltungsrat beschliesst und für welche aufsichtsrechtlich eine Bewilligung vorliegt.