Verwaltung von Liegenschaften. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen beteiligen, Rechte, Patente, Lizenzen und gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, zur Erreichung des Gesellschaftszweckes Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen.