Zweck der Zweigniederlassung: Handel und Organisation, insbesondere von Steinmaterialien aller Art sowie Handel mit Waren aller Art; kann Vertretungen übernehmen, Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen finanzieren, sowie Patente und Lizenzen erwerben, vermitteln, verwenden und veräussern.