Im Sinne der Gemeinnützigkeit Verwaltung des Vereins Dietisberg Wohn- und Werkheim sowie der dem Verein angeschlossenen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf verwandte Branchen ausdehnen sowie Liegenschaften, die dem Zweck dienen, erwerben, daran partizipieren, solche halten, veräussern oder belasten.