Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Überprüfung der Führung des Finanzhaushaltes durch die Behörden. Prüfen von Institutionen des Kantons, Organisationen und Personen soweit die Finanzkontrolle durch Gesetz, Dekret, Verordnung oder Statuten als Revisionsstelle beauftragt ist.