Handelsregister Eintrag von Finanzkontrolle des Kantons Bern ändern
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Zweck
Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Prüfung der Haushalts- und Rechnungsführung der Behörden, der Verwaltung und der Anstalten des Kantons. Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit nach den Bestimmungen des Finanzkontrollgesetzes und nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus. Die Finanzkontrolle prüft die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung, die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit sowie die Wirksamkeit der Haushaltsführung. Der Aufsicht der Finanzkontrolle unterliegen die kantonale Verwaltung, die Gerichtsbehörden, die kantonalen Anstalten, sofern die besondere Gesetzgebung keine andere Bestimmung enthält, Organisationen und Personen ausserhalb der kantonalen Verwaltung, denen der Kanton öffentliche Aufgaben übertragen hat, Organisationen und Personen, die kantonale Leistungen empfangen. Die Finanzkontrolle nimmt Sonderprüfungen vor als Revisionsstelle bei Organisationen, soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.