Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung von Geothermiebohrungen und die damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten sowie der Handel mit den hierzu benötigten Waren, Geräten, Zubehörteilen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.