Betrieb eines Architektur- und Planungsbüros; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen der gleichen oder ähnlichen Branche beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Immobilien erwerben, belasten oder veräussern sowie Patente, Lizenzen und andere immaterielle Güter erwerben, veräussern und vergeben.