Bezweckt, Raum für Kulturschaffen, öffentliche Begegnung, Wohnen in festen und beweglichen Räumlichkeiten sowie das lokale Handwerk zur Verfügung zu stellen; dies soll namentlich durch das Zurverfügungstellen des Areals der Kulturfabrik Wetzikon an der Zürcherstrasse 40/42 in Wetzikon an den Verein Trägerschaft der Kulturfabrik Wetzikon oder eine geeignete Nachfolgeorganisation geschehen.