Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-vorsorge gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG). Sie verfolgt diesen Zweck durch Führen von Freizügigkeitskonten oder auf andere durch das Freizügigkeitsgesetz zulässige Weise.