Die Stiftung bezweckt eine Förderung der steuerbegünstigten, gebundenen Selbstvorsorge durch den zu vorteilhaften Bedingungen erfolgenden Abschluss entsprechender Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Privatpersonen. Sie kann weitere Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen.