Förderung der steuerbegünstigten, gebundenen Selbstvorsorge durch den zu vorteilhaften Bedingungen erfolgenden Abschluss entsprechender Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Privatpersonen, gegebenenfalls auch durch die Entgegennahme von Freizügigkeitsguthaben im Sinne von Art. 331c OR; sie kann weitere Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen.